Für Schulanfänger/innen 2025/26
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 01.10.2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben („Flexikindregelung“). Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Aber auch diese Kinder müssen in jedem Fall bereits angemeldet werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
– Geburtsurkunde des Kindes
– Anmeldebogen
– Masernimpfüberprüfung oder Impfausweis
Hier finden Sie den Anmeldebogen unserer Schule:
Anmeldung Grundschule Bürgerstraße